WUSSTEN SIE SCHON…

  • dass Praxen von Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern und sonstigen medizinischen Berufen der infektionshygienischen Überwachung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst unterliegen?

  • dass stichprobenartige Kontrollen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst auch ohne Voranmeldung anlassbezogen (z. B. Patientenbeschwerde) möglich sind?

  • dass Klinik- oder Praxisbetreiber durch den Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaft aufgefordert sind, geltende Regelungen für Hygiene und Arbeitsschutz einzuhalten?

  • dass sichtbar gutes Hygienemanagement auch für Patienten inzwischen ein Entscheidungskriterium zur Wahl einer Klinik oder Praxis geworden ist?